COVID-19: Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Studierende, Lehrende und Mitarbeiter*innen der Verwaltung!
COVID-19 erfordert weiterhin große Vorsicht und systemisch präventiv wirkende Maßnahmen. Für das Wintersemester 2020/21 bedeutet das die Durchführung eines modifizierten Hochschulbetriebs.
Basis sämtlicher Maßnahmen bilden die Richtlinien der Bundesregierung, sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Vorgaben der Bischöflichen Ordinariate der Diözesen Graz-Seckau und Gurk-Klagenfurt sowie die mit allen Einrichtungen am Campus Augustinum bzw. am Diözesanhaus Klagenfurt akkordierten Verhaltens- und Hygienevorschriften.
Die vorliegenden Präventionsmaßnahmen tragen dazu bei, einen sicheren und ruhigen Alltag zu gewährleisten. Zentral ist und bleibt jedoch die persönliche Verantwortung, diese Maßnahmen umsichtig mitzutragen und zu unterstützen.
Informationen zu Warnstufe, Ampelregelung und Hygienerichtlinien
Die KPH Graz wird weiterhin im Ampelmodus rot mit entsprechenden Vorgaben bezüglich Präsenz und strengen Hygienebestimmungen bleiben. Konkret bedeutet das für den Studienbetrieb weiterhin Online-Lehre und Online-Prüfungen.
Warnstufe für die KPH Graz am Standort Graz ab 17. November 2020: ROT
Warnstufe für die KPH Graz am Standort Klagenfurt ab 17. November 2020: ROT
Zusammenfassung der Präventionsmaßnahmen am Campus Augustinum: HIER
Ampelregelung für die KPH Graz vom 04.12.2020: HIER
Handbuch der KPH Graz zu COVID-19 | Teil 1: Regelungen für den Hochschulbetrieb ab 1.10.2020 | Studierende, (Hochschul-)Lehrende, Verwaltung, Bibliothek | Standorte Graz und Klagenfurt | Version 2.4 vom 07.12.2020: HIER
Das Handbuch greift die Ampelregelungen auf und ergänzt sie durch Hygienevorschriften und Umsetzungshinweise. Es enthält Richtlinien zum Hochschul- und Studienbetrieb (Lehre in Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheksnutzung, Parteienverkehr, Sprechstunden usw.), spezifiziert für verschiedene Personengruppen.
Verhalten bei Erkrankung bzw. im Verdachtsfall - Meldung
Kommen Sie nicht an die Hochschule, wenn Sie sich krank fühlen oder der Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 besteht.
Sofern Sie an COVID-19 erkranken oder einen Verdachtsfall darstellen, ist das Büro der Rektorin unverzüglich über die Meldeadresse zu informieren:
meldung.coronavirus-@-kphgraz.at
Melden Sie einen Verdacht oder eine Infektion auch in der Zeit des Distance-Learnings.
Geben Sie dabei bitte folgende Daten bekannt:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang (z.B. Bachelorstudium Primarstufe, Masterstudium Sekundarstufe, Erweiterungsstudium XY, Hochschullehrgang XY)
- Standort (Graz, Kärnten oder Burgenland)
- telefonische Erreichbarkeit
Bitte melden Sie an diese Meldeadresse auch die Aufhebung einer Absonderung oder einer Quarantäne.
Informationen des BMBWF
Wir ersuchen Sie weiterhin, die aktuellen Informationen des bmbwf zu berücksichtigen:
https://www.bmbwf.gv.at/corona.
Das gemeinsame Schreiben von Bundesminister Faßmann und der ÖH-Vorsitzenden Adrijana Novakovic sowie das Maßnahmenpapier „Gemeinsam gegen Corona: Schau auf dich und deine Hochschule“ finden Sie HIER.
Beratung und Information
In dieser herausfordernden Zeit mit noch nie dagewesenen Maßnahmen treten viele Fragen auf. Manche sind rein operativer Natur, andere betreffen die ungewohnten Formen des sozialen Zusammenlebens, einige stoßen vielleicht an Grundfragen unserer menschlichen Existenz. Wir haben für Sie eine Liste mit Beratungseinrichtungen und Hotlines als Download zusammengestellt. Diese finden Sie HIER
Gemeinsam wird es uns gelingen, die kommenden Monate gut zu bewältigen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Das Rektorat der KPH Graz:
Andrea Seel, Renate Straßegger-Einfalt, Friedrich Rinnhofer